Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland übernimmt nicht allein die Pflegekosten. Die Finanzierung der Pflegekosten erfolgt durch verschiedene Träger. Die GKV ist für die medizinische Versorgung zuständig, während die Pflegeversicherung, die ebenfalls gesetzlich geregelt ist, für die Kosten der Pflege aufkommt. Diese Pflegeversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber finanziert. Die Pflegeversicherung deckt jedoch nicht alle Kosten vollständig ab, und es können zusätzliche Eigenanteile anfallen, die von den Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen getragen werden müssen. Daher ist es wichtig, die verschiedenen Aspekte der Finanzierung im Gesundheits- und Pflegebereich zu berücksichtigen.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 2... [mehr]