Auf welchen gesetzlichen Grundlagen erfolgt die Palliativversorgung gesetzlich versicherter Personen in Deutschland?

Antwort

Die Palliativversorgung gesetzlich versicherter Personen in Deutschland basiert auf mehreren gesetzlichen Grundlagen, die im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert sind. Die wichtigsten Regelungen finden sich im SGB V, dem Gesetz über die gesetzliche Krankenversicherung. Hier sind insbesondere folgende Paragraphen relevant: 1. **§ 37b SGB V**: Dieser Paragraph regelt die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Er definiert die Voraussetzungen und den Anspruch auf diese besondere Form der Versorgung für schwerstkranke und sterbende Menschen. 2. **§ 39a SGB V**: Dieser Paragraph bezieht sich auf die stationäre und teilstationäre Hospizversorgung. Er legt fest, unter welchen Bedingungen gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Versorgung in Hospizen haben. 3. **§ 132d SGB V**: Hier werden die Rahmenbedingungen für die Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung festgelegt, einschließlich der Anforderungen an die Leistungserbringer und die Vergütung. Zusätzlich zu diesen spezifischen Regelungen gibt es weitere Bestimmungen im SGB V, die allgemeine Grundsätze der Krankenversorgung betreffen und somit auch für die Palliativversorgung relevant sind.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Welche Medizinprodukte sind in deutschen Apotheken erhältlich?

In deutschen Apotheken sind zahlreiche Medizinprodukte erhältlich. Diese umfassen Produkte, die der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder Ver... [mehr]

Wie lang ist der durchschnittliche Penis bei deutschen Männern?

Der durchschnittliche erigierte Penis deutscher Männer ist etwa 14 bis 15 Zentimeter lang. Im schlaffen Zustand liegt die durchschnittliche Länge bei etwa 9 bis 10 Zentimetern. Diese Werte b... [mehr]

Welches ist das beste Urologie-Krankenhaus in Deutschland?

Es gibt kein offizielles, einheitliches „bestes“ Urologie-Krankenhaus in Deutschland, da die Bewertung je nach Kriterien (z. B. Behandlungserfolg, Spezialisierung, Patientenzufriedenheit)... [mehr]