Ja, in der Schweiz gibt es das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKG), das die Bewilligung und den Betrieb von Krankenanstalten und Kuranstalten regelt. Dieses Gesetz legt die Anforderungen an die Qualität der medizinischen Versorgung, die Infrastruktur und die personellen Ressourcen fest. Die genauen Bestimmungen können je nach Kanton variieren, da die Gesundheitsversorgung in der Schweiz weitgehend dezentralisiert ist. Es ist ratsam, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Kantons zu konsultieren, um detaillierte Informationen zu erhalten.