Welches Gesetz regelt die Abrechnung von Krankentransportunternehmen mit Krankenkassen?

Antwort

Das Gesetz, das regelt, dass Krankentransportunternehmen mit den Krankenkassen abrechnen müssen, wenn sie dazu in der Lage sind, ist das Sozialgesetzbuch (SGB) V, insbesondere § 60. Dieser Paragraph behandelt die Abrechnung von Krankentransporten und legt fest, dass die Kosten für den Transport von der Krankenkasse übernommen werden, wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.

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