Welche zwei Früherkennungsuntersuchungen für Kinder sind seit einigen Jahren nicht mehr verpflichtend?

Antwort

Im Jugendalter sind in Deutschland zwei Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, die nicht mehr verpflichtend sind, die U9 und die U10. - **U9**: Diese Untersuchung findet in der Regel zwischen dem 5. und 6. Lebensjahr statt und umfasst eine umfassende körperliche Untersuchung sowie eine Überprüfung der Entwicklung und des Verhaltens des Kindes. - **U10**: Diese Untersuchung wird zwischen dem 7. und 8. Lebensjahr durchgeführt und konzentriert sich ebenfalls auf die körperliche und psychische Entwicklung des Kindes. Beide Untersuchungen sind wichtig, um mögliche Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen, sind jedoch nicht mehr verpflichtend.

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