Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, die im Jugendalter nicht verpflichtend sind?

Antwort

In Deutschland sind die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im Vorschulalter (U-Untersuchungen) verpflichtend, während die Untersuchungen im Jugendalter (J1 und J2) nicht mehr verpflichtend sind. Die J1-Untersuchung findet in der Regel zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr statt, und die J2-Untersuchung zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr. Diese Untersuchungen dienen der Gesundheitsüberprüfung und der frühzeitigen Erkennung von möglichen gesundheitlichen Problemen. Eltern werden ermutigt, diese Untersuchungen wahrzunehmen, auch wenn sie nicht verpflichtend sind, um die Gesundheit ihrer Kinder zu fördern und zu erhalten.

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