Gibt es eine freie Arztwahl in Deutschland? Welche gesetzliche Grundlage gibt es hierfür?

Antwort vom

Ja, in Deutschland gibt es eine freie Arztwahl. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V verankert. Genauer gesagt, regelt § 76 SGB V die freie Arztwahl für gesetzlich Versicherte. Dieser Paragraph besagt, dass Versicherte grundsätzlich das Recht haben, ihren Arzt frei zu wählen, solange der Arzt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist.