Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 % des Bruttoeinkommens) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der Zusat...
Ja, in Deutschland gibt es eine freie Arztwahl. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V verankert. Genauer gesagt, regelt § 76 SGB V die freie Arztwahl für gesetzlich Versicherte. Dieser Paragraph besagt, dass Versicherte grundsätzlich das Recht haben, ihren Arzt frei zu wählen, solange der Arzt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 % des Bruttoeinkommens) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der Zusat...