Gibt es eine freie Arztwahl in Deutschland? Welche gesetzliche Grundlage gibt es hierfür?

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Ja, in Deutschland gibt es eine freie Arztwahl. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V verankert. Genauer gesagt, regelt § 76 SGB V die freie Arztwahl für gesetzlich Versicherte. Dieser Paragraph besagt, dass Versicherte grundsätzlich das Recht haben, ihren Arzt frei zu wählen, solange der Arzt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist.

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