Der deutsche Durchschnittsbürger nimmt Schätzungen zufolge täglich etwa 0,1 bis 5 Milligramm Mikroplastik auf. Die genauen Werte variieren je nach Studie und Methode, aber eine oft ziti... [mehr]
Ob bei der Aufnahme in eine forensische Einrichtung eine Nacktkontrolle durchgeführt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den rechtlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes, der Art der Einrichtung (z. B. Maßregelvollzug, forensische Psychiatrie) und dem individuellen Einzelfall. In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, dass bei der Aufnahme in eine forensische Einrichtung eine sogenannte „körperliche Durchsuchung“ oder „Nacktkontrolle“ durchgeführt wird. Dies dient in erster Linie der Sicherheit – etwa um zu verhindern, dass verbotene Gegenstände, Drogen oder Waffen in die Einrichtung gelangen. Die Durchführung solcher Maßnahmen ist jedoch rechtlich geregelt und muss verhältnismäßig sein. Sie darf nur von entsprechendem Personal und unter Wahrung der Menschenwürde erfolgen. Im Maßregelvollzug (z. B. nach § 63 oder § 64 StGB) ist eine Nacktkontrolle bei der Aufnahme üblich, insbesondere wenn ein Verdacht besteht, dass verbotene Gegenstände mitgeführt werden könnten. In der forensischen Psychiatrie kann dies ebenfalls vorkommen, ist aber nicht in jedem Fall zwingend. Zusammengefasst: Ja, eine Nacktkontrolle kann bei der Aufnahme in eine forensische Einrichtung durchgeführt werden, ist aber abhängig von den Umständen und den jeweiligen Vorschriften der Einrichtung.
Der deutsche Durchschnittsbürger nimmt Schätzungen zufolge täglich etwa 0,1 bis 5 Milligramm Mikroplastik auf. Die genauen Werte variieren je nach Studie und Methode, aber eine oft ziti... [mehr]