Was müssen Ärzte vor einer Fixierung machen, und welche gesetzlichen Maßnahmen müssen eingehalten werden?

Antwort

Ja, vor der Fixierung eines Patienten müssen Ärzte bestimmte gesetzliche Maßnahmen einhalten. In Deutschland regelt das Betreuungsrecht und das Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) die Voraussetzungen und das Verfahren für die Fixierung von Patienten. Hier sind einige der wichtigsten Punkte: 1. **Ärztliche Anordnung**: Eine Fixierung darf nur von einem Arzt angeordnet werden. Es muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen, z.B. um eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung abzuwenden. 2. **Verhältnismäßigkeit**: Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass sie nur angewendet werden darf, wenn keine milderen Mittel zur Verfügung stehen, um die Gefahr abzuwenden. 3. **Richterliche Genehmigung**: Bei einer längerfristigen Fixierung (in der Regel mehr als 24 Stunden) muss eine richterliche Genehmigung eingeholt werden. In akuten Notfällen kann die Fixierung zunächst ohne richterliche Genehmigung erfolgen, diese muss jedoch schnellstmöglich nachgeholt werden. 4. **Dokumentation**: Die Fixierung muss sorgfältig dokumentiert werden. Dazu gehören die Gründe für die Fixierung, die Dauer und die durchgeführten Maßnahmen. 5. **Regelmäßige Überprüfung**: Während der Fixierung muss der Zustand des Patienten regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Maßnahme weiterhin notwendig ist. 6. **Information und Aufklärung**: Der Patient und ggf. seine gesetzlichen Vertreter müssen über die Maßnahme und deren Gründe informiert werden. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Patientenrechte und sollen sicherstellen, dass Fixierungen nur in absolut notwendigen Fällen und unter strenger Kontrolle durchgeführt werden.

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