Erstattung der Fahrtkosten für stationäre Behandlungen und Ablehnung der Fahrtkosten für Vor- und Nachbehandlungen.
Antwort vomDie Fahrkostenerstattung für stationäre Behandlungen bedeutet, dass die Kosten für die Anreise zum Krankenhaus übernommen werden, während bei vor- und nachstationären Behandlungen diese Kosten nicht erstattet werden.