Evenity® (Wirkstoff: Romosozumab) ist in Deutschland zur Behandlung von Osteoporose bei postmenopausalen Frauen mit erhöhtem Frakturrisiko zugelassen. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), wie z. B. die Barmer, ist grundsätzlich möglich, wenn die medizinischen Voraussetzungen laut Fachinformation und Leitlinien erfüllt sind. Die Verordnung erfolgt in der Regel nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Arzneimittel-Richtlinie. Romosozumab ist als sogenanntes "Lifestyle-Arzneimittel" nicht ausgeschlossen und kann bei entsprechender Indikation (z. B. nachgewiesene schwere Osteoporose mit hohem Frakturrisiko und Versagen oder Unverträglichkeit anderer Therapien) zulasten der GKV verordnet werden. Wichtig: Die Kostenübernahme kann im Einzelfall von der Prüfung durch die Krankenkasse abhängen. Es empfiehlt sich, vor Beginn der Therapie eine Kostenübernahmeerklärung der jeweiligen Krankenkasse (z. B. Barmer) einzuholen, insbesondere wenn Unsicherheiten bezüglich der Indikation oder der Vorbehandlung bestehen. Weitere Informationen: - [Barmer – Arzneimittelversorgung](https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/arzneimittel) - [Gemeinsamer Bundesausschuss – Romosozumab](https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/nutzenbewertung/507/) - [Fachinformation Evenity®](https://www.fachinfo.de/suche/fi/Evenity) Fazit: Evenity® (Romosozumab) kann bei entsprechender Indikation von der Barmer und anderen gesetzlichen Kassen übernommen werden. Eine vorherige Rücksprache mit der Kasse ist ratsam.