Die EU-Verordnung 883/2004 regelt die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Artikel 24, Absatz 2 besagt, dass Versicherte, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Leistungen haben, die denjenigen entsprechen, die im Wohnland gewährt werden. Deutsche gesetzliche Krankenkassen dürfen diese Regelung nicht einfach übergehen, da sie an die EU-Vorgaben gebunden sind. Bei der Anwendung dieser Verordnung müssen die Krankenkassen die Rechte der Versicherten respektieren und sicherstellen, dass diese die entsprechenden Leistungen erhalten, die ihnen zustehen. Bei Unklarheiten oder Problemen kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen oder sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.