Erhält man bei arthritischem Rheuma einen EU-Parkausweis für Behinderte?

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Ob bei einer rheumatischen Erkrankung (wie z. B. rheumatoider Arthritis) ein EU-Parkausweis für Behinderte ausgestellt wird, hängt vom individuellen Grad der Mobilitätseinschränkung ab, nicht allein von der Diagnose. **Voraussetzungen für den EU-Parkausweis:** In Deutschland wird der blaue EU-Parkausweis für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis) oder für Blinde (Merkzeichen „Bl“) ausgestellt. Das Merkzeichen „aG“ erhalten Menschen, die sich wegen ihrer Behinderung nur mit großer Anstrengung oder nur mit fremder Hilfe außerhalb ihres Fahrzeugs bewegen können. **Rheumatoide Arthritis und Parkausweis:** Bei schwerer rheumatoider Arthritis kann das Merkzeichen „aG“ zuerkannt werden, wenn die Gehfähigkeit stark eingeschränkt ist. Das wird im Einzelfall vom Versorgungsamt nach ärztlicher Begutachtung entschieden. **Ablauf:** 1. Antrag auf Feststellung einer Behinderung beim zuständigen Versorgungsamt stellen. 2. Ärztliche Unterlagen und Gutachten einreichen. 3. Nach Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ kann der EU-Parkausweis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. **Weitere Informationen:** - [Informationen zum EU-Parkausweis (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)](https://www.bmas.de/DE/themen/teilhabe-eingliederung/behinderung/parken-mit-behinderung.html) - [Deutsche Rheuma-Liga: Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche](https://www.rheuma-liga.de/leben-mit-rheuma/sozialrecht/schwerbehindertenausweis) **Fazit:** Es ist möglich, bei schwerer Bewegungseinschränkung durch rheumatoide Arthritis einen EU-Parkausweis zu erhalten, aber es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Diagnose allein reicht nicht aus.

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