Der Unterschied zwischen „Beeinträchtigung“ und „Behinderung“ liegt vor allem im Grad und in der Dauer der Einschränkung sowie im gesellschaftlichen Kontext: **Beein... [mehr]
Zuständig für die Entscheidung über den Grad der Behinderung (GdB) sind in Deutschland die Versorgungsämter oder die entsprechenden Landesbehörden. Diese Stellen prüfen die eingereichten Unterlagen und ärztlichen Gutachten, um den GdB festzulegen.
Der Unterschied zwischen „Beeinträchtigung“ und „Behinderung“ liegt vor allem im Grad und in der Dauer der Einschränkung sowie im gesellschaftlichen Kontext: **Beein... [mehr]