Wer entscheidet über den Grad der Behinderung?

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Zuständig für die Entscheidung über den Grad der Behinderung (GdB) sind in Deutschland die Versorgungsämter oder die entsprechenden Landesbehörden. Diese Stellen prüfen die eingereichten Unterlagen und ärztlichen Gutachten, um den GdB festzulegen.

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