Muss ich erforderliche Einzelsitzungen im Verhältnis von 1:10 bei der Krankenkasse während einer Gruppentherapie angeben?

Antwort

Ja, bei der Abrechnung von Gruppentherapien mit der Krankenkasse müssen die erforderlichen Einzelsitzungen im Verhältnis von 1:10 angegeben werden. Dies bedeutet, dass für jede zehnte Gruppensitzung eine Einzelsitzung abgerechnet werden kann. Es ist wichtig, diese Angaben korrekt zu machen, um die Abrechnungsvorgaben der Krankenkassen zu erfüllen und eine ordnungsgemäße Vergütung zu erhalten.

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