CDL (Chlordioxidlösung) ist eine chemische Substanz, die als Desinfektionsmittel verwendet wird. Sie wird manchmal fälschlicherweise als „Wundermittel“ gegen verschiedene Krankhe... [mehr]
Ja, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch für Ärzte. Da Ärzte personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, verarbeiten, müssen sie die Bestimmungen der DSGVO einhalten. Dies umfasst unter anderem die Einholung einer informierten Einwilligung der Patienten, die Sicherstellung der Datensicherheit und die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Patienten.
CDL (Chlordioxidlösung) ist eine chemische Substanz, die als Desinfektionsmittel verwendet wird. Sie wird manchmal fälschlicherweise als „Wundermittel“ gegen verschiedene Krankhe... [mehr]