Gilt die Datenschutz-Grundverordnung für Ärzte?

Antwort

Ja, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch für Ärzte. Da Ärzte personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, verarbeiten, müssen sie die Bestimmungen der DSGVO einhalten. Dies umfasst unter anderem die Einholung einer informierten Einwilligung der Patienten, die Sicherstellung der Datensicherheit und die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Patienten.

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