Ja — oft schon, aber nicht automatisch. Verbesserungen der Qualität entstehen vor allem, wenn digitale Pflegedokumentation: vollständiger ist als Papierdokumentation, lesbar und einhe...
Wie lange kann die Dokumentation der Diagnose laut hessischem Krebsregister geändert werden?
Antwort vomLaut dem Hessischen Krebsregistergesetz (HKRG) dürfen Meldungen, einschließlich der Dokumentation der Diagnose, innerhalb von **vier Wochen** nach der Übermittlung an das Krebsregister geändert oder ergänzt werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Änderungen nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich, etwa zur Korrektur offensichtlicher Fehler. Quelle: [Hessisches Krebsregister – Meldepflicht und Fristen](https://www.krebsregister-hessen.de/meldende-aerzte/meldepflicht-und-fristen/) Bitte beachte, dass es sich hierbei um die zum Stand 2024 geltenden Regelungen handelt. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Hessischen Krebsregister oder der zuständigen Datenschutzstelle.
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