Laut dem Hessischen Krebsregistergesetz (HKRG) dürfen Meldungen, einschließlich der Dokumentation der Diagnose, innerhalb von vier Wochen nach der Übermittlung an das Krebsregister ge&...
Laut dem Hessischen Krebsregistergesetz (HKRG) dürfen Meldungen, einschließlich der Dokumentation der Diagnose, innerhalb von vier Wochen nach der Übermittlung an das Krebsregister ge&...