In Deutschland gilt das sogenannte „Behandlungsgebot“: Bei einem medizinischen Notfall ist jede Klinik verpflichtet, unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Versicherungsstatus, die notwendige Notfallversorgung zu leisten. Das bedeutet, auch ein Brasilianer ohne Krankenversicherung wird im Notfall behandelt. **Abrechnung und Kosten:** Nach der Notfallversorgung stellt die Klinik dem Patienten die Kosten für die Behandlung in Rechnung. Ohne Krankenversicherung muss der Patient die Kosten in der Regel selbst tragen. Die Klinik wird versuchen, die Personalien aufzunehmen und eine Rechnungsadresse zu erfragen. Falls der Patient nicht zahlen kann, bleibt die Klinik oft auf den Kosten sitzen oder versucht, das Geld über Inkassounternehmen einzutreiben. **Wichtige Hinweise:** - Es gibt keine kostenlose Notfallversorgung für Nicht-Versicherte. - Bei planbaren Behandlungen (keine Notfälle) kann die Klinik eine Vorauszahlung verlangen oder die Behandlung ablehnen. - In manchen Fällen kann die Botschaft des Heimatlandes (hier: Brasilien) unterstützen, z.B. bei der Kontaktaufnahme zu Angehörigen oder bei der Organisation der Rückreise. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Gesundheit](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/krankenversicherung-fuer-auslaender.html).