Das Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis steht für "erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr". Es wird Personen zuerkannt, die aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich eingeschränkt sind. Dies kann durch verschiedene gesundheitliche Beeinträchtigungen bedingt sein, wie z.B.: 1. Gehbehinderung: Personen, die aufgrund von Erkrankungen oder Behinderungen nicht in der Lage sind, sich ohne erhebliche Schwierigkeiten oder fremde Hilfe fortzubewegen. 2. Herz- und Lungenkrankheiten: Personen, die aufgrund von schweren Herz- oder Lungenerkrankungen nur kurze Strecken gehen können. 3. Neurologische Erkrankungen: Personen mit neurologischen Erkrankungen, die die Bewegungsfähigkeit stark einschränken. Die genaue Beurteilung erfolgt durch den zuständigen ärztlichen Dienst, der die medizinischen Unterlagen und Befunde prüft.