Du kannst während eines Quartals problemlos den Zahnarzt wechseln. In Deutschland bist du als gesetzlich Versicherter – auch bei der Techniker Krankenkasse (TK) – nicht an einen besti... [mehr]
Um dich von Zuzahlungen bei der Krankenkasse befreien zu lassen, musst du einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Das geht so: **1. Voraussetzungen prüfen:** Du kannst dich befreien lassen, wenn deine jährlichen Zuzahlungen eine bestimmte Belastungsgrenze überschreiten. Diese liegt in der Regel bei 2 % deines jährlichen Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken 1 %). **2. Nachweise sammeln:** Sammle alle Belege über bereits geleistete Zuzahlungen (z. B. für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Heilmittel). **3. Antrag ausfüllen:** Den Antrag erhältst du direkt bei deiner Krankenkasse (oft auch online auf der Website deiner Kasse). Fülle das Formular vollständig aus. **4. Nachweise einreichen:** Reiche den ausgefüllten Antrag zusammen mit den Nachweisen über deine Zuzahlungen und ggf. Einkommensnachweisen bei deiner Krankenkasse ein. **5. Entscheidung abwarten:** Die Krankenkasse prüft deinen Antrag und informiert dich, ob und ab wann du von weiteren Zuzahlungen befreit bist. Du erhältst dann eine Befreiungsbescheinigung. **Weitere Infos:** Mehr Details findest du auf der Website deiner Krankenkasse, z. B. bei der [Techniker Krankenkasse](https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/beitraege-und-zuzahlungen/zuzahlungsbefreiung-2008432) oder der [AOK](https://www.aok.de/pk/leistungen/zuzahlungsbefreiung/). **Tipp:** Stelle den Antrag möglichst früh im Jahr, damit du schnell von der Befreiung profitieren kannst.
Du kannst während eines Quartals problemlos den Zahnarzt wechseln. In Deutschland bist du als gesetzlich Versicherter – auch bei der Techniker Krankenkasse (TK) – nicht an einen besti... [mehr]