Der Unterschied zwischen „Beeinträchtigung“ und „Behinderung“ liegt vor allem im Grad und in der Dauer der Einschränkung sowie im gesellschaftlichen Kontext: **Beein... [mehr]
Die Bedarfsermittlung bei Behinderung bezieht sich auf die Identifizierung und Analyse der individuellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, um geeignete Unterstützungs- und Hilfsangebote bereitzustellen. Dabei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, wie: 1. **Persönliche Situation**: Die Art und Schwere der Behinderung, die Lebensumstände und die persönlichen Ziele der betroffenen Person. 2. **Soziale Teilhabe**: Die Möglichkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, einschließlich Bildung, Arbeit und Freizeit. 3. **Gesundheitliche Aspekte**: Medizinische Bedürfnisse, Therapien und Hilfsmittel, die erforderlich sind. 4. **Finanzielle Unterstützung**: Informationen über mögliche finanzielle Hilfen, wie z.B. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) oder andere Förderungen. 5. **Beratung und Unterstützung**: Zugang zu Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und anderen Unterstützungsangeboten. Die Bedarfsermittlung erfolgt oft in Zusammenarbeit mit Fachleuten, wie Sozialarbeitern, Therapeuten oder Ärzten, und kann durch standardisierte Verfahren oder individuelle Gespräche erfolgen. Ziel ist es, ein umfassendes Bild der Bedürfnisse zu erhalten, um passgenaue Hilfen zu entwickeln.
Der Unterschied zwischen „Beeinträchtigung“ und „Behinderung“ liegt vor allem im Grad und in der Dauer der Einschränkung sowie im gesellschaftlichen Kontext: **Beein... [mehr]