Welche Ausnahmeregel gibt es bei wiederholter Krankmeldung wegen derselben Krankheit?

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- **Ärztliche Bescheinigung**: Bei wiederholten Krankmeldungen kann eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein, um die Notwendigkeit der Krankschreibung zu bestätigen. - **Krankheitsdauer**: Bei längeren Krankheitszeiten kann eine spezielle Regelung zur Entgeltfortzahlung greifen. - **Rehabilitation**: In einigen Fällen kann eine Rehabilitationsmaßnahme empfohlen werden, um die Gesundheit zu stabilisieren. - **Betriebsarzt**: Der Arbeitgeber kann einen Betriebsarzt hinzuziehen, um die Situation zu beurteilen. - **Krankheitsursache**: Bei chronischen Erkrankungen können besondere Regelungen gelten, die eine andere Handhabung der Krankmeldungen ermöglichen. - **Meldung an die Krankenkasse**: Bei häufigen Krankmeldungen kann die Krankenkasse informiert werden, um gegebenenfalls Unterstützung anzubieten.

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