Welche Aufsichtsbehörde hat die AOK?

Antwort

Die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) unterliegt der Aufsicht der jeweiligen Landesbehörden für Gesundheit und Soziales. In Deutschland sind die Aufsichtsbehörden für die gesetzlichen Krankenkassen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. In der Regel sind dies die Ministerien für Gesundheit oder spezielle Aufsichtsbehörden, die für die Kontrolle und Regulierung der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig sind.

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