In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Krankenhausverträgen, die die Zusammenarbeit und die Abrechnung zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und anderen Akteuren im Gesundheitswesen... [mehr]
Die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) unterliegt der Aufsicht der jeweiligen Landesbehörden für Gesundheit und Soziales. In Deutschland sind die Aufsichtsbehörden für die gesetzlichen Krankenkassen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. In der Regel sind dies die Ministerien für Gesundheit oder spezielle Aufsichtsbehörden, die für die Kontrolle und Regulierung der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig sind.
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Krankenhausverträgen, die die Zusammenarbeit und die Abrechnung zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und anderen Akteuren im Gesundheitswesen... [mehr]
Die gesetzliche Grundlage des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi) ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern ergibt sich aus den jeweiligen Landesgesetzen. In den meisten Bundesl&a... [mehr]