AU ab dem ersten Tag?

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In Deutschland ist es grundsätzlich so, dass Arbeitnehmer ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen müssen, wenn der Arbeitgeber dies verlangt. In der Regel muss die AU spätestens am vierten Krankheitstag vorgelegt werden, es sei denn, der Arbeitgeber fordert sie früher an. Es ist ratsam, die spezifischen Regelungen im Arbeitsvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen zu überprüfen, da diese von den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen abweichen können.

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