Seit wann können Arztrechnungen innerhalb von 3 Jahren bei der Beihilfe Brandenburg eingereicht werden?

Antwort

Arztrechnungen können in Brandenburg innerhalb von 3 Jahren nach dem Entstehen des Anspruchs bei der Beihilfe eingereicht werden. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2020, als die Frist für Einreichung von Beihilfeanträgen auf drei Jahre verlängert wurde.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten