Arztrechnungen können in Brandenburg innerhalb von 3 Jahren nach dem Entstehen des Anspruchs bei der Beihilfe eingereicht werden. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2020, als die Frist fü... [mehr]
Arztrechnungen können in Brandenburg innerhalb von 3 Jahren nach dem Entstehen des Anspruchs bei der Beihilfe eingereicht werden. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2020, als die Frist fü... [mehr]