Welche Arztgruppen gibt es nach dem Bedarfsplanungsrecht?

Antwort

Nach dem Bedarfsplanungsrecht in Deutschland werden die Arztgruppen in verschiedene Kategorien unterteilt, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Diese Kategorien umfassen: 1. **Hausärzte**: Allgemeinmediziner und hausärztlich tätige Internisten. 2. **Fachärzte**: Diese werden weiter unterteilt in: - **Grundversorgende Fachärzte**: z.B. Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte. - **Spezialisierte Fachärzte**: z.B. Neurologen, Psychiater, Radiologen. 3. **Psychotherapeuten**: Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Diese Einteilung dient dazu, die Verteilung und Anzahl der Ärzte in verschiedenen Regionen zu planen und zu steuern, um eine flächendeckende und bedarfsgerechte medizinische Versorgung zu gewährleisten. Weitere Informationen findest du auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): [KBV Bedarfsplanung](https://www.kbv.de/html/bedarfsplanung.php).

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