Welche Patienten haben Anspruch auf Blutdruckmessung und wie oft kann diese in Anspruch genommen werden?

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Patienten haben Anspruch auf eine Blutdruckmessung (pDL), wenn sie an bestimmten Erkrankungen leiden, die eine regelmäßige Überwachung des Blutdrucks erfordern. Dazu gehören unter anderem: 1. **Hypertonie**: Patienten mit diagnostizierter Bluthochdruckerkrankung. 2. **Herz-Kreislauf-Erkrankungen**: Patienten mit Erkrankungen wie Herzinsuffizienz oder nach einem Herzinfarkt. 3. **Diabetes mellitus**: Insbesondere bei Patienten mit zusätzlichen Risikofaktoren. 4. **Nierenerkrankungen**: Patienten mit chronischen Nierenerkrankungen, die eine Blutdruckkontrolle benötigen. Die Häufigkeit der Blutdruckmessungen kann je nach individueller Situation und ärztlicher Empfehlung variieren. In der Regel können diese Messungen regelmäßig, oft alle 3 bis 6 Monate, durchgeführt werden, abhängig von der Stabilität des Blutdrucks und der zugrunde liegenden Erkrankung. Es ist wichtig, dass die genaue Frequenz von einem Arzt festgelegt wird.

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