Ambulante Operationsleistungen können in Deutschland unter bestimmten Bedingungen extrabudgetär von den Krankenkassen vergütet werden. Dies bedeutet, dass die Kosten für diese Leistungen nicht im Rahmen des regulären Budgets der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet werden. Die genauen Regelungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Operation, dem jeweiligen Bundesland und den Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Krankenkasse oder einem Facharzt zu informieren, um spezifische Informationen zu erhalten.