Was ist das ambulant vor stationär Gesetz?

Antwort

Das Prinzip "ambulant vor stationär" ist im deutschen Gesundheitswesen verankert und besagt, dass medizinische Behandlungen, wenn möglich, ambulant durchgeführt werden sollen, bevor eine stationäre Behandlung in Betracht gezogen wird. Dieses Prinzip ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert, insbesondere in § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Es soll dazu beitragen, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken und die Patientenbelastung zu minimieren, indem unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden werden. Weitere Informationen dazu findest du im [Sozialgesetzbuch V](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__39.html).

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