Kann ein Arzt beim Hausbesuch im gleichen Quartal den Blutzucker nach EBM abrechnen?

Antwort

Ja, ein Hausbesuch durch den Arzt und die Messung des Blutzuckers können im gleichen Quartal nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet werden. Der Hausbesuch wird in der Regel mit der GOP 01410 (Hausbesuch im organisierten Notfalldienst) oder GOP 01411 (Hausbesuch im organisierten Notfalldienst, Zuschlag) abgerechnet. Die Blutzuckermessung kann zusätzlich mit der GOP 03230 (Blutzuckerbestimmung) abgerechnet werden. Es ist wichtig, die genauen Abrechnungsbestimmungen und eventuelle Ausschlüsse oder Kombinationsmöglichkeiten im EBM zu prüfen.

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