Die Abrechnung beim Hausarzt erfolgt in Deutschland nach zwei verschiedenen Gebührenordnungen, je nachdem, ob es sich um gesetzlich oder privat versicherte Patienten handelt: 1. **EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)**: - **Für gesetzlich Versicherte**: Die Abrechnung erfolgt nach dem EBM, der die Leistungen und deren Vergütung für gesetzlich Versicherte regelt. Der EBM wird vom Bewertungsausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Krankenkassen festgelegt. - **Punkte und Euro-Beträge**: Jede Leistung ist im EBM mit einer bestimmten Punktzahl bewertet, die dann in Euro umgerechnet wird. Der Punktwert kann je nach Region variieren. 2. **GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)**: - **Für privat Versicherte**: Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ, die die Vergütung ärztlicher Leistungen für privat Versicherte regelt. - **Gebührenziffern und Steigerungssätze**: Jede Leistung hat eine bestimmte Gebührenziffer und einen festen Gebührensatz. Ärzte können den Gebührensatz je nach Aufwand und Schwierigkeit der Leistung innerhalb eines vorgegebenen Rahmens (1- bis 3,5-facher Satz) anpassen. Weitere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten findest du auf den Webseiten der [Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)](https://www.kbv.de) und der [Bundesärztekammer (BÄK)](https://www.bundesaerztekammer.de).