Wie funktioniert die Abrechnung beim Hausarzt nach EBM und GOÄ?

Antwort

Die Abrechnung beim Hausarzt erfolgt in Deutschland nach zwei verschiedenen Gebührenordnungen, je nachdem, ob es sich um gesetzlich oder privat versicherte Patienten handelt: 1. **EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)**: - **Für gesetzlich Versicherte**: Die Abrechnung erfolgt nach dem EBM, der die Leistungen und deren Vergütung für gesetzlich Versicherte regelt. Der EBM wird vom Bewertungsausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Krankenkassen festgelegt. - **Punkte und Euro-Beträge**: Jede Leistung ist im EBM mit einer bestimmten Punktzahl bewertet, die dann in Euro umgerechnet wird. Der Punktwert kann je nach Region variieren. 2. **GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)**: - **Für privat Versicherte**: Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ, die die Vergütung ärztlicher Leistungen für privat Versicherte regelt. - **Gebührenziffern und Steigerungssätze**: Jede Leistung hat eine bestimmte Gebührenziffer und einen festen Gebührensatz. Ärzte können den Gebührensatz je nach Aufwand und Schwierigkeit der Leistung innerhalb eines vorgegebenen Rahmens (1- bis 3,5-facher Satz) anpassen. Weitere Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten findest du auf den Webseiten der [Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)](https://www.kbv.de) und der [Bundesärztekammer (BÄK)](https://www.bundesaerztekammer.de).

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