Ab wann ist man von Rezeptgebühren befreit?

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In Deutschland gibt es verschiedene Regelungen zur Befreiung von Rezeptgebühren. Du bist von der Rezeptgebühr befreit, wenn du: 1. **Eine Befreiungskarte hast**: Diese erhältst du, wenn du bestimmte Sozialleistungen beziehst, wie z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. 2. **Unter 18 Jahre alt bist**: Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit sind von der Rezeptgebühr befreit. 3. **Schwangerschaft oder Mutterschaft**: Schwangere Frauen und Mütter in der ersten Zeit nach der Geburt können ebenfalls von der Gebühr befreit sein. 4. **Chronische Erkrankungen**: Bei bestimmten chronischen Erkrankungen kann ebenfalls eine Befreiung von der Rezeptgebühr beantragt werden. Es ist wichtig, die genauen Voraussetzungen und Nachweise bei der Krankenkasse zu erfragen, da diese variieren können.

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