In Deutschland gibt es seit 2015 ein Gesetz zur Frauenquote in Führungspositionen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen,... [mehr]
Für Bundesunternehmen in Deutschland sind durch das Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen (Gesetz über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen) Quoten festgelegt. Demnach müssen in den Aufsichtsräten von Unternehmen, die mehr als 2.000 Mitarbeiter beschäftigen, mindestens 30 % der Sitze mit Frauen besetzt sein. Für Vorstände von Bundesunternehmen gibt es keine gesetzlich festgelegte Quote, jedoch wird eine Erhöhung des Frauenanteils angestrebt. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen in der öffentlichen Verwaltung und in Unternehmen zu erhöhen, wobei konkrete Zielvorgaben je nach Unternehmen variieren können. Es ist wichtig, die aktuellen Entwicklungen und spezifischen Regelungen der einzelnen Unternehmen zu beachten, da diese sich ändern können.
In Deutschland gibt es seit 2015 ein Gesetz zur Frauenquote in Führungspositionen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen,... [mehr]
Die 30% Frauenquote für Bundesunternehmen ist im Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen geregelt. Dieses Gesetz trat am 1. Januar 20... [mehr]
Die Frauenquote für Bundesunternehmen in Deutschland ist im Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (Gesetz über die gleichberec... [mehr]