Das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) regelt die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Es ist in mehrere Abschnitte unterteilt, die sich mit verschiedenen Aspekten... [mehr]
§ 28g des Sozialgesetzbuches IV (SGB IV) regelt die Meldepflichten der Arbeitgeber zur Sozialversicherung. Der Paragraph legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, bestimmte Daten ihrer Beschäftigten an die zuständigen Sozialversicherungsträger zu melden. Diese Meldungen umfassen unter anderem Angaben zur Beschäftigung, zum Arbeitsentgelt und zu den Beiträgen zur Sozialversicherung. Für den genauen Wortlaut und detaillierte Informationen kann der Text des § 28g SGB IV im Bundesgesetzblatt oder auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingesehen werden: [§ 28g SGB IV](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28g.html).
Das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) regelt die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Es ist in mehrere Abschnitte unterteilt, die sich mit verschiedenen Aspekten... [mehr]
Der Wechsel vom Opferentschädigungsgesetz (OEG) zum Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) bringt einige wesentliche Änderungen mit sich. Hier sind einige der wichtigsten Punkte: 1. **Erweiterter O... [mehr]
Das Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch (SGB VI) regelt die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland. Es umfasst Bestimmungen zu den verschiedenen Arten der Renten, wie Altersrenten, Erwerbsminderun... [mehr]