In Niedersachsen ist der Zugang zu Waldflächen durch das Niedersächsische Waldgesetz (NWaldG) geregelt. Grundsätzlich haben alle Personen das Recht, den Wald zum Zwecke der Erholung zu... [mehr]
Im Niedersächsischen Waldgesetz (NWaldLG) ist die Einzäunung von Privatwald in § 23 geregelt. Dort wird festgelegt, unter welchen Bedingungen und mit welchen Genehmigungen ein Privatwald eingezäunt werden darf. Weitere Details und spezifische Anforderungen können im Gesetzestext nachgelesen werden. Hier ist der Link zum Niedersächsischen Waldgesetz: [NWaldLG](https://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-WaldGNDpP23)
In Niedersachsen ist der Zugang zu Waldflächen durch das Niedersächsische Waldgesetz (NWaldG) geregelt. Grundsätzlich haben alle Personen das Recht, den Wald zum Zwecke der Erholung zu... [mehr]
Ja, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern haben ähnliche Mechanismen zur öffentlichen Bereitstellung von Gesetzen und juristischen Entscheidungen. Alle drei Bundesländer nutz... [mehr]