Wo ist im niedersächsischen Waldgesetz geregelt, wann ein Privatwald eingezäunt werden darf?

Antwort

Im Niedersächsischen Waldgesetz (NWaldLG) ist die Einzäunung von Privatwald in § 23 geregelt. Dort wird festgelegt, unter welchen Bedingungen und mit welchen Genehmigungen ein Privatwald eingezäunt werden darf. Weitere Details und spezifische Anforderungen können im Gesetzestext nachgelesen werden. Hier ist der Link zum Niedersächsischen Waldgesetz: [NWaldLG](https://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-WaldGNDpP23)

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