Im Niedersächsischen Waldgesetz (NWaldLG) ist die Einzäunung von Privatwald in § 23 geregelt. Dort wird festgelegt, unter welchen Bedingungen und mit welchen Genehmigungen ein Privatwal... [mehr]
Im Niedersächsischen Waldgesetz (NWaldLG) ist die Einzäunung von Privatwald in § 23 geregelt. Dort wird festgelegt, unter welchen Bedingungen und mit welchen Genehmigungen ein Privatwal... [mehr]
Die Haftung der Forstbehörde bei Privatwald kann von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter die spezifischen Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes oder Bundeslandes. In vielen F&... [mehr]