Welcher Paragraph ist im Jugendschutzgesetz für gefährliche Arbeiten zuständig?

Antwort

Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist § 22 für gefährliche Arbeiten zuständig. Dieser Paragraph regelt, dass Jugendliche nur unter bestimmten Bedingungen gefährliche Arbeiten ausführen dürfen, um ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen. Weitere Informationen findest du im Jugendarbeitsschutzgesetz: [Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)](https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__22.html).

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