Ja, die Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) enthält Regelungen zur Beratung. Insbesondere § 20 ApoBetrO befasst sich mit der Beratung in Apotheken. Dieser Paragraf legt fest, dass Apotheken verpflichtet sind, ihre Kunden umfassend und sachgerecht zu beraten. Dazu gehört unter anderem die Information über die richtige Anwendung von Arzneimitteln, mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie die Aufbewahrung der Medikamente. Den genauen Wortlaut und weitere Details findest du in der aktuellen Fassung der Apothekenbetriebsordnung, die online einsehbar ist, beispielsweise auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: [ApoBetrO](https://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/).