Falsch.
Die Strafen für Arbeitgeber bei Verletzungen im Bereich des Strahlenschutzes, insbesondere wenn Dosimeter nicht zur Verfügung gestellt werden, können in Deutschland erheblich sein. Gemäß der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) können solche Verstöße als Ordnungswidrigkeiten oder sogar als Straftaten geahndet werden. 1. **Ordnungswidrigkeiten**: Diese können mit Geldbußen geahndet werden. Die Höhe der Geldbuße kann je nach Schwere des Verstoßes variieren und kann bis zu 50.000 Euro betragen. 2. **Straftaten**: In schwerwiegenden Fällen, insbesondere wenn durch die Verletzung des Strahlenschutzes Menschen gefährdet werden, kann dies auch als Straftat gewertet werden. Dies kann zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen führen. Die genauen Sanktionen hängen von den spezifischen Umständen des Verstoßes ab, einschließlich der Schwere der Gefährdung und ob es sich um wiederholte Verstöße handelt. Weitere Informationen finden sich in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und im Strafgesetzbuch (StGB).