Wie wird die europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt?

Antwort

Die Umsetzung einer europäischen Richtlinie ins deutsche Recht erfolgt in mehreren Schritten: 1. **Veröffentlichung der Richtlinie**: Die Europäische Union veröffentlicht die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten eine bestimmte Frist (in der Regel zwei Jahre), um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 2. **Analyse und Entwurf**: Die zuständigen Ministerien in Deutschland analysieren die Richtlinie und erarbeiten einen Gesetzentwurf oder eine Verordnung, die die Vorgaben der Richtlinie in deutsches Recht überführt. 3. **Beteiligung der Öffentlichkeit und Verbände**: Oft werden Entwürfe zur Stellungnahme an betroffene Verbände und die Öffentlichkeit weitergeleitet, um Feedback und Anregungen zu erhalten. 4. **Regierungsbeschluss**: Der Entwurf wird im Bundeskabinett diskutiert und beschlossen. 5. **Parlamentarisches Verfahren**: Der Gesetzentwurf wird in den Bundestag eingebracht und durchläuft dort das parlamentarische Verfahren, das mehrere Lesungen und Beratungen in den Ausschüssen umfasst. 6. **Beschluss und Verkündung**: Nach der Verabschiedung durch den Bundestag und gegebenenfalls den Bundesrat wird das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet. 7. **Inkrafttreten**: Das Gesetz tritt zu einem festgelegten Zeitpunkt in Kraft und die Richtlinie ist damit in deutsches Recht umgesetzt. Weitere Informationen zur Umsetzung europäischer Richtlinien in deutsches Recht finden sich auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: [BMJV](https://www.bmjv.de).

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