Besonderheiten bei der Arbeit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz?

Antwort

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Deutschland hat einige Besonderheiten, die darauf abzielen, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu fördern und Diskriminierungen zu verhindern. Hier sind einige wichtige Aspekte: 1. **Barrierefreiheit**: Das BGG verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Gebäude, Dienstleistungen und Informationen barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst sowohl physische Barrieren als auch digitale Barrieren, wie z.B. Websites und elektronische Dokumente. 2. **Benachteiligungsverbot**: Das Gesetz verbietet jede Form der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen. Dies gilt insbesondere für den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und Einrichtungen. 3. **Schlichtungsverfahren**: Das BGG sieht ein Schlichtungsverfahren vor, das Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit gibt, bei Streitigkeiten mit öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. 4. **Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen**: Das Gesetz erkennt die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache an und fördert den Einsatz von Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen. 5. **Verbandsklagerecht**: Bestimmte Verbände, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten, haben das Recht, im Namen von Betroffenen zu klagen, um die Einhaltung der Bestimmungen des BGG durchzusetzen. Weitere Informationen zum Behindertengleichstellungsgesetz findest du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS - Behindertengleichstellungsgesetz](https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/behindertengleichstellungsgesetz.html).

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