Nach § 121 HGB wird der Gewinnanteil der Gesellschafter in der Regel im Verhältnis ihrer Einlagen verteilt, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. In deinem Fall haben... [mehr]
Der Stimmenanteil jedes Gesellschafters in einer Gesellschaft richtet sich in der Regel nach dem Anteil am Stammkapital, den der jeweilige Gesellschafter hält. Das bedeutet, dass ein Gesellschafter, der einen größeren Anteil am Stammkapital besitzt, auch mehr Stimmrechte hat. Diese Regelung kann jedoch durch den Gesellschaftsvertrag modifiziert werden, sodass auch andere Verteilungen der Stimmrechte möglich sind. Es ist daher wichtig, den Gesellschaftsvertrag genau zu prüfen, um die spezifischen Regelungen für die Stimmrechte in der jeweiligen Gesellschaft zu verstehen.
Nach § 121 HGB wird der Gewinnanteil der Gesellschafter in der Regel im Verhältnis ihrer Einlagen verteilt, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. In deinem Fall haben... [mehr]