Der Stimmenanteil jedes Gesellschafters in einer Gesellschaft richtet sich in der Regel nach dem Anteil am Stammkapital, den der jeweilige Gesellschafter hält. Das bedeutet, dass ein Gesellschaft... [mehr]
Nach § 121 HGB wird der Gewinnanteil der Gesellschafter in der Regel im Verhältnis ihrer Einlagen verteilt, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. In deinem Fall haben die Gesellschafter folgende Kapitalanteile: - Peter: 50.000 € - Susanne: 50.000 € - Thor: 35.000 € Die Gesamteinlage beträgt 135.000 € (50.000 + 50.000 + 35.000). Der Gewinn von 90.000 € wird dann im Verhältnis der Einlagen verteilt. Die Berechnung der Gewinnanteile erfolgt wie folgt: 1. **Anteil von Peter**: \[ \text{Anteil Peter} = \frac{50.000}{135.000} \times 90.000 = 37.037,04 \, € \] 2. **Anteil von Susanne**: \[ \text{Anteil Susanne} = \frac{50.000}{135.000} \times 90.000 = 37.037,04 \, € \] 3. **Anteil von Thor**: \[ \text{Anteil Thor} = \frac{35.000}{135.000} \times 90.000 = 15.925,93 \, € \] Zusammengefasst erhält Peter etwa 37.037,04 €, Susanne ebenfalls etwa 37.037,04 € und Thor etwa 15.925,93 € aus dem Gewinn von 90.000 €.
Der Stimmenanteil jedes Gesellschafters in einer Gesellschaft richtet sich in der Regel nach dem Anteil am Stammkapital, den der jeweilige Gesellschafter hält. Das bedeutet, dass ein Gesellschaft... [mehr]