Nach § 121 HGB wird der Gewinnanteil der Gesellschafter in der Regel im Verhältnis ihrer Kapitalanteile verteilt, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. In deinem Fall... [mehr]
Nach § 121 HGB wird der Gewinnanteil der Gesellschafter in der Regel im Verhältnis ihrer Kapitalanteile verteilt, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. In deinem Fall... [mehr]
Nach § 121 HGB wird der Gewinnanteil der Gesellschafter in der Regel im Verhältnis ihrer Einlagen verteilt, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. In deinem Fall haben... [mehr]
Um den Gewinnanteil der Gesellschafter nach § 121 HGB zu berechnen, wird in der Regel das Kapital der Gesellschafter in Relation zum Gesamtkapital gesetzt. In deinem Fall haben die Gesellschaft... [mehr]