Gewinnanteil der Gesellschafter nach Paragraph 121 HGB für Peter und Susanne (Kapitalanteil: 50.000) berechnen.

Antwort

Nach § 121 HGB wird der Gewinnanteil der Gesellschafter in der Regel im Verhältnis ihrer Kapitalanteile verteilt, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. In deinem Fall haben Peter Schick und Susanne jeweils einen Kapitalanteil von 50.000 Euro. Wenn wir davon ausgehen, dass es nur diese beiden Gesellschafter gibt und der Gewinn gleichmäßig verteilt wird, würde der Gewinnanteil wie folgt berechnet: 1. Gesamter Kapitalanteil: 50.000 (Peter) + 50.000 (Susanne) = 100.000 Euro. 2. Gewinnanteil von Peter: (50.000 / 100.000) * Gewinn. 3. Gewinnanteil von Susanne: (50.000 / 100.000) * Gewinn. Falls ein dritter Gesellschafter hinzukommt, müsste dessen Kapitalanteil ebenfalls berücksichtigt werden, um die Gewinnverteilung korrekt zu berechnen. Bitte teile den Kapitalanteil des dritten Gesellschafters mit, um eine genauere Berechnung durchführen zu können.

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