Welche Verbrechen wurden im Zuge von „rassehygienischen Maßnahmen“ der Nationalsozialisten an Kinder mit Beeinträchtigungen verübt?

Antwort

Im Zuge der „rassehygienischen Maßnahmen“ der Nationalsozialisten wurden zahlreiche Verbrechen an Kindern mit Beeinträchtigungen verübt. Diese Maßnahmen waren Teil der nationalsozialistischen Ideologie, die auf der Vorstellung einer „rassisch reinen“ und „gesunden“ Gesellschaft basierte. Zu den Verbrechen gehörten: 1. **Zwangssterilisationen**: Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen wurden zwangsweise sterilisiert, um zu verhindern, dass sie Nachkommen zeugen konnten. 2. **Euthanasie-Programme**: Im Rahmen der sogenannten „Aktion T4“ wurden Kinder mit Beeinträchtigungen systematisch ermordet. Diese Kinder wurden in speziellen Einrichtungen untergebracht und dort durch Gift, Verhungernlassen oder andere Methoden getötet. 3. **Medizinische Experimente**: Kinder mit Beeinträchtigungen wurden oft für grausame medizinische Experimente missbraucht, die ohne ihre Zustimmung oder die ihrer Eltern durchgeführt wurden. 4. **Misshandlungen und Vernachlässigung**: In den Heimen und Anstalten, in denen diese Kinder untergebracht waren, wurden sie häufig misshandelt und vernachlässigt, was zu ihrem frühen Tod führte. Diese Verbrechen waren Teil eines umfassenden Programms zur „Säuberung“ der deutschen Gesellschaft von Menschen, die als „lebensunwert“ betrachtet wurden.

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