Verbot oder Selbstauflösung aller Parteien 1933?

Antwort

Im Jahr 1933 wurden in Deutschland alle politischen Parteien außer der NSDAP entweder verboten oder zur Selbstauflösung gezwungen. Dies geschah im Zuge der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten unter Adolf Hitler. Einige wichtige Ereignisse in diesem Prozess waren: 1. **Reichstagsbrandverordnung (28. Februar 1933)**: Diese Verordnung setzte wesentliche Grundrechte außer Kraft und ermöglichte es der Regierung, politische Gegner zu verfolgen. 2. **Ermächtigungsgesetz (23. März 1933)**: Dieses Gesetz gab der Regierung die Befugnis, Gesetze ohne Zustimmung des Reichstags zu erlassen, was die legislative Macht der NSDAP erheblich stärkte. 3. **Verbot der SPD (22. Juni 1933)**: Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) wurde als erste große Partei verboten. 4. **Selbstauflösung anderer Parteien**: Viele andere Parteien, wie die Zentrumspartei und die Deutsche Volkspartei, lösten sich unter dem Druck der Nationalsozialisten selbst auf. 5. **Gesetz gegen die Neubildung von Parteien (14. Juli 1933)**: Dieses Gesetz erklärte die NSDAP zur einzigen legalen Partei in Deutschland und verbot die Gründung neuer Parteien. Diese Maßnahmen führten zur Errichtung einer Einparteienherrschaft und zur vollständigen Ausschaltung der politischen Opposition.

Kategorie: Geschichte Tags: Parteien 1933 Verbot
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