In der Römischen Republik war das Einlegen eines Einspruchs durch die Tribunen des Volkes (Tribuni plebis) möglich. Der lateinische Ausdruck für "Ich verbiete" ist "Veto". Das Veto-Recht war ein wichtiges Instrument der Tribunen, um Entscheidungen des Senats oder anderer Magistrate zu blockieren, die sie als schädlich für das Volk ansahen.